Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Allgemeine Aspekte

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle Verträge über den Kauf und Verkauf von überschüssigen oder defekten Produkten zwischen der Graniti Maurino SA (nachfolgend "Lieferant" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Käufer" genannt). Mit seiner Bestellung erkennt der Käufer diese AGB als Vertragsbestandteil an. 

2. Änderung und Stornierung von Bestellungen

Nach Eingang der Bestellung stellt der Lieferant eine Auftragsbestätigung oder direkt eine Rechnung zur Zahlung aus. Da die angebotenen Produkte nur verfügbar sind, solange der Vorrat reicht, behält sich der Lieferant das Recht vor, online eingegangene Bestellungen abzulehnen, wenn das Produkt zur gleichen Zeit im Ladengeschäft verkauft wurde.

Nach der Bestellung hat der Käufer nicht mehr das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und das Produkt zurückzugeben.

Auftragsänderungen oder -stornierungen sind für den Lieferanten nur verbindlich, wenn er ihnen schriftlich zustimmt. Etwaige Mehrkosten, die durch die Auftragsänderung entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. 

3. Rücknahme von Waren

Der Lieferant ist nicht verpflichtet überschüssige oder mangelhafte Waren, die bestellt und vertragsgemäss geliefert wurden, zurückzunehmen. Es besteht keine Rücknahmepflicht und es werden keine Reklamationen für versetztes Material akzeptiert. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Käufer die Rückgabe von Waren gegen Gutschrift zu akzeptieren.


4. Merkmale und Eigenschaften von überschüssigen oder mangelhaften Natursteinprodukten

Überschüssige oder mangelhafte Natursteinprodukte können Unterschiede in Farbe, Design, Steinstruktur, Poren, Rissen, Pyrit und Flecken im Vergleich zu den im Online-Shop (E-Commerce) veröffentlichten Fotos aufweisen. Der Käufer anerkennt, dass das Vorhandensein solcher Abweichungen durchaus mit der Morphologie der überschüssigen oder mangelhaften Natursteinprodukte vereinbar ist und ist sich bewusst, dass es Abweichungen geben kann.

Der Käufer anerkennt, dass es sich bei den überschüssigen oder mangelhaften Produkten aus Naturstein um Produkte handelt, die aus Zuschnitten oder Massanfertigungen stammen, und dass diese Produkte ausserhalb des Lagers des Lieferanten und damit den Witterungsbedingungen (natürliche Abnutzung) ausgesetzt sind, weshalb die im Rahmen des E-commerce veröffentlichten Fotos nicht als genaue Darstellung des Erhaltungszustands des Produkts angesehen werden können. Der Lieferant übernimmt daher keine Haftung für diese möglichen Abweichungen von den im E-Commerce veröffentlichten Fotos.

Der Lieferant verpflichtet sich, grundlegende Informationen über das zum Verkauf angebotene Produkt zu liefern (z.B. Abmessungen, Steinart, Gewicht und Liefermenge). Flächen, Seiten und Kanten, die bei der Verlegung des Produkts nicht sichtbar sind, können bei Boden- und Wandplatten, Blockstufen, Abdeckungen usw. gebrochen oder unvollständig sein. Dies sind keine Mängel und stellen keinen Reklamationsgrund dar. 


5. Preis

Der Käufer hat den vereinbarten Preis in Schweizer Franken zuzüglich Mehrwertsteuer zu bezahlen und die in der Auftragsbestätigung und Rechnung ausgewiesenen weiteren Kosten (z.B. für Dienstleistungen und Leistungen) zu honorieren. Es gelten die Zahlungsbedingungen in Abschnitt 6.

 

6. Zahlungsbedingungen

Die gängige Zahlungsmethode für Online-Bestellungen über E-Commerce ist die Zahlung im Voraus vor der Lieferung der Ware, die mit Kreditkarten, Debitkarten und anderen von der Graniti Maurino SA zur Verfügung gestellten Zahlungsmitteln erfolgen kann. Vor Ort gelten die gleichen Zahlungsmodalitäten mit dem Zusatz der Barzahlung.


7. Lieferbedingungen

Der in der Auftragsbestätigung angegebene oder nachträglich vereinbarte Liefertag wird bestmöglich eingehalten, aber der Lieferant garantiert ihn nicht als festen Termin. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, haftet der Lieferant nicht für Schäden, die durch Verzögerungen entstehen. Das Rücktrittsrecht des Käufers bei Lieferverzug ist ausgeschlossen.


8. Versand- und Transportbedingungen

Verlangt der Käufer ausdrücklich, dass der Versand durch den Lieferanten organisiert wird, so ist der Lieferant bei der Wahl des Transportmittels frei. Wünscht der Käufer neben der Verladung auch eine Entladung am Boden, so muss er dies ausdrücklich verlangen. Es werden Verpackungen, Transport- und Entladungsmittel verwendet, die nach dem Ermessen des Lieferanten für den Zweck geeignet sind. Bei Fehlenden anderslautender schriftlicher Vereinbarungen:

  • Die Transportkosten sowie die Kosten für spezielle Verpackungen sind nicht im Preis der Produkte enthalten und gehen zu Lasten des Käufers;
  • Bei LKW-Transporten sind die Entladung am Boden mit einer Hebebühne und die Entladung mit einem Kran nicht im Preis enthalten und gehen zu Lasten des Käufers. Wünscht der Käufer, dass der Lieferant sowohl den Versand als auch das Abladen übernimmt, so muss er dies ausdrücklich verlangen;
  • Ist der Bestimmungsort nicht mit dem LKW erreichbar, so hat der Käufer sofort eine mit dem LKW erreichbare Anlieferungs- und Abladestelle zu schaffen;
  • In bergigen Gebieten, die nicht mit dem LKW erreicht werden können, erfolgt die Entladung der Lieferung an der nächstgelegenen Bahnstation.


Der Käufer ist verpflichtet, Sonderwünsche bezüglich Transport, Verpackung und Lieferung (z.B. Express- oder Teillieferungen, besondere Ankunftszeiten, besondere Transportmittel, Verpackungen oder Bestimmungsort, Kranentladung usw.) dem Lieferanten rechtzeitig mitzuteilen und die damit verbundenen Mehrkosten zu tragen. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, ohne seine Zustimmung Sonderwünsche zu berücksichtigen.

 

9. Gefahrenübergang

Entnimmt der Käufer die Ware aus dem Lager des Lieferanten oder wird sie mit einem vom Lieferanten organisierten Transportmittel eines Dritten versandt, so gehen Nutzen und Gefahr nach Verladung der Lieferung auf das Transportmittel auf den Käufer über.


10. Kontrolle bei Erhalt der Lieferung 

Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unverzüglich bei der Bahn, der Post oder dem Transportunternehmen geltend zu machen. Der Nachweis der Abnahme (Prüfung auf Menge und Transportschäden) obliegt dem Käufer. Geringfügige Schäden, die den Gebrauch nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zu Ansprüchen.

 

11. Garantie

Es gibt keine Garantie für überschüssige oder defekte Produkte.


12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das schweizerische Recht. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen für Verbraucherverträge ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Lieferanten.


Aktualisiert am: 22/04/2022, Änderungen vorbehalten